Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungen: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen gemäß den nachfolgenden Konditionen. Ergänzend gelten die, vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) herausgegebenen Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (“Grüne Lieferbedingungen“ – GL, Stand: Juni 2011) sowie die Ergänzungsklausel über den erweiterten Eigentumsvorbehalt (Stand Juni 2011) und die zugehörige Softwareklausel (Stand 2012). Sollten Ihnen diese aufgeführten Konditionen des ZVEI nicht vorliegen, senden wir Ihnen diese auf Anfrage gerne zu. Eventuell widersprechende Vertragsbedingungen des Auftraggebers haben ausdrücklich keine Gültigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dorsten.

Lieferzeit: 12 Wochen nach schriftlicher Beauftragung

Zahlung: Jeweils rein netto innerhalb von 14 Tagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind auf ein von uns genanntes Bankkonto zu leisten.

Die Berechnung von Inbetriebnahme Arbeiten und Serviceeinsätzen erfolgt nach Abschluss der Arbeiten bzw. einmal im Monat. Die Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Aufrechnung und Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen möglich.

Preisstellung: ab Werk Dorsten, ausschließlich Fracht und Verpackung

In unserer Preisstellung sind nicht die Kosten für Hebewerkzeuge und bauliche Veränderungen enthalten, die erforderlich werden, um die Steueranlage abzuladen und bis zum Verwendungsstandort zu transportieren.

Lizenzen: Lizenzpflichtige Softwareprodukte unterliegen den mitgelieferten Software-Lizenzbedingungen der Hersteller.

Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist,
sobald die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

Gewährleistung: Wir übernehmen die Gewähr für die einwandfreie technische Ausführung der gelieferten Anlagen- und
Anlagenteile für die Dauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, längstens jedoch 15 Monate nach
Meldung der Versandbereitschaft.

Die Gewährleistung beinhaltet den kostenlosen Ersatz von nicht funktionsfähigen Teilen innerhalb dieses Zeitraumes. Typische
Verschleißteile und Verbrauchsmaterial unterliegen nicht der Gewährleistung. Die Gewährleistungsarbeiten in unserem Hause
erfolgen kostenlos.

Wir übernehmen keine Gewähr für die zur Anlage gehörenden und von nicht von uns beigestellten Anlagenteilen.

Inbetriebnahme: Unter Inbetriebnahme sind alle Arbeiten am Installationsort des Auftragsgegenstandes definiert, die dem Test,
der Erprobung und dem Leistungsnachweis unseres Lieferanteils dienen.

Abnahme: Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand als im wesentlich vertragsgemäß erbracht an.
Sollte eine formelle Abnahme nicht erteilt werden, so gilt die Übergabe des Auftragsgegenstandes an den Kunden des Auftraggebers
oder die bestimmungsgemäße Nutzung des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber automatisch als Abnahme.

Maschinenrichtlinie: Bei Projekten, die den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) unterliegen,
entspricht dieser Vorgang der Phase „in Betrieb nehmen“ gemäß DIN EN ISO 12100:2010 ohne notwendige Konformität
zur MRL. Daher ist dieser Vorgang nicht mit dem in der MRL definierten Begriff „Inbetriebnahme“ durch den Betreiber identisch.

Arbeitszeiten: Die Berechnung von Zeiten nach Aufwand erfolgt auf Basis einer 40 Stundenwoche. Die Zeiten der Normalarbeit
sind jeweils von Montag bis Freitag von 6:00 bis 18:00 Uhr auf der Basis eines 8 Stundentages. Darüber hinaus gehende
Arbeitszeiten werden mit folgenden Aufschlägen berechnet:

Montag – Samstag 25%
Sonntagsarbeit und Nachtarbeit von 20:00 bis 6:00 Uhr 70%
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 100%
Die Überstundenzuschläge beziehen sich auf die gültigen Stundensätze.
Verrechnungssätze: Für Arbeits-, Warte- und Reisezeiten gelten folgende Verrechnungssätze:

Elektro-Ingenieur : 118,- €
System-Techniker : 108,- €
Elektro-Meister : 88,- €
Elektro-Fachkraft : 68,- €
Elektro-Fachkraft : 32,- €
Spesen : nach gesetzlicher Pauschalierung
PKW : € 0,65 a/km
Kosten für Flug- bzw. Bahnreise und Sonderauslagen werden, sofern nicht vom Auftragsumfang
abgedeckt nach Aufwand (Beleg) berechnet.

Die Berechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten bzw. einmal im Monat.

Die Rechnungen sind sofort netto zahlbar.

Geltungsbereich: Das Angebot erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der vorgenannten
Bedingungen. Andere Konditionen der Bestellung gelten nur, wenn sie nach deren Eingang
ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.